2025BlogUncategorizedSo holen sich Manager ihr Geld aus Aktienoptionen zurück

14. Mai 2025
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Führungskräfte aufgepasst: Aktienoptionen verfallen nicht mehr automatisch bei eigener Kündigung!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass entsprechende Verfallsklauseln unwirksam sind (Urteil vom 19.3.2025, 10 AZR 67/24, siehe auch hier). Wir haben dieses entscheidende Urteil für Sie vor dem BAG erstritten und erklären im Handelsblatt, wie Manager jetzt handeln sollten, um ihre Ansprüche geltend zu machen – und sogar bereits verloren geglaubte Optionen zurückzufordern. Mehr dazu im Artikel „So holen sich Manager ihr Geld aus Aktienoptionen zurück“:

https://www.handelsblatt.com/karriere/verguetung-so-holen-sich-manager-ihr-geld-aus-aktienoptionen-zurueck/100124614.html (€)

Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Aktienoptionen noch retten können? Gern beraten wir Sie persönlich! Melden Sie sich einfach per Mail: repey@rvk.law