Führungskräfte aufgepasst: Aktienoptionen verfallen nicht mehr automatisch bei eigener Kündigung! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass entsprechende Verfallsklauseln unwirksam sind (Urteil vom 19.3.2025, 10 AZR 67/24, siehe auch hier). Wir haben dieses entscheidende Urteil für Sie vor dem BAG erstritten und erklären im Handelsblatt, wie Manager jetzt handeln sollten, um ihre...


