Mehr Gehaltstransparenz ab 2026 – So profitieren Sie von der neuen EU-Richtlinie
Viele Unternehmen behandeln Gehälter immer noch wie ein gut gehütetes Geheimnis, doch das wird sich bald ändern. Bis Juni 2026 muss Deutschland die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt haben. Für Arbeitnehmer bedeutet das: deutlich mehr Ansprüche, wenn es um das eigene Gehalt und mögliche Diskriminierungen geht. Was genau auf Sie zukommt und was Sie konkret unternehmen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ihr neues Auskunftsrecht – Klartext schon beim Bewerbungsgespräch
Ab Mitte 2026 haben Sie das Recht, bereits im Bewerbungsprozess die konkrete Gehaltsspanne für die angebotene Stelle zu erfahren – inklusive möglicher Boni und Sonderzahlungen. Arbeitgeber dürfen zudem nicht mehr nach Ihrem früheren Gehalt fragen.
Mehr Transparenz auch während der Beschäftigung
Aber auch wenn Sie bereits Mitarbeiter sind, können Sie künftig jederzeit nachfragen, wie Ihre Vergütung im Vergleich zu anderen Mitarbeitern aussieht, die ähnliche Aufgaben haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist transparent und verständlich zu beantworten. Gehaltsgeheimhaltungsklauseln sind ebenfalls nicht mehr erlaubt. Das waren sie zwar bisher auch schon nicht, allerdings gab es dazu bisher nur einige Arbeitsgerichts-Urteile. Künftig gilt dies EU-weit und gesetzlich festgeschrieben. Sie dürfen sich also uneingeschränkt über Ihre Vergütung austauschen.
Ansprüche bei Gehaltsdiskriminierung
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Gehalt im Vergleich zu Kollegen ungleich oder unfair ist, können Sie diese Differenz nachfordern. Ihr Arbeitgeber muss beweisen, dass Ihre Vergütung fair ist – nicht umgekehrt. Sind mehrere Mitarbeiter betroffen, können diese zusammenschließen. Gemeinsame Rechtsdurchsetzung kann deutlich mehr Druck ausüben.
Fazit: Klare Rechte, klare Vorteile
Ab 2026 liegt der Ball bei Ihnen: Sie bestimmen, wann und wie detailliert Ihr Arbeitgeber über Gehälter reden muss. Nutzen Sie diese Hebel, bevor Sie über eine neue Position, eine Beförderung oder Ihren Bonus verhandeln. Fragen Sie gezielt nach Zahlen, vergleichen Sie sich offen mit Kollegen und beharren Sie auf stichhaltigen Begründungen, wenn die Differenz nicht plausibel erscheint.
Wir beraten Sie gern in Vergütungsfragen. Melden Sie sich einfach unter mail@rvk.law oder buchen Sie sich direkt einen Termin auf unserer Webseite: https://rvk.law/termin-buchen



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