Nach drei Jahren und einem harten Kampf durch drei Instanzen haben wir eine entscheidende Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten von Arbeitnehmern erwirkt (19.3.2025, BAG 10 AZR 67/24).
Konnten bisher sogar gevestete Aktienoptionen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen einfach verfallen, ist das künftig nicht mehr möglich. Das BAG erkennt endlich aktienbasierte Vergütung als gleichwertigen Vergütungsbestandteil an und schützt sie wie „normales“ Gehalt.
In der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) Heft 14/2025 kommentiere ich das Urteil ausführlich und skizziere, welche Auswirkungen es auf bestehende und künftige Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme hat. Ich werfe auch einen Blick darauf, was das Urteil für ungevestete Optionen und internationale Unternehmen (deutsche Tochtergesellschaft, aber Aktienoptionen von ausländischer Mutter) bedeutet.
Mehr zu dem Thema auch in diesem Blog-Beitrag.


