Nach drei Jahren und einem harten Kampf durch drei Instanzen haben wir eine entscheidende Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten von Arbeitnehmern erwirkt (19.3.2025, BAG 10 AZR 67/24). Konnten bisher sogar gevestete Aktienoptionen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen einfach verfallen, ist das künftig nicht mehr möglich. Das BAG erkennt endlich aktienbasierte Vergütung als gleichwertigen Vergütungsbestandteil an und...



