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Kündigungen und Aufhebungsverträge dürfen nur schriftlich abgeschlossen werden. Das schreibt § 623 BGB vor. Die elektronische Form ist ausdrücklich nicht erlaubt. Das heißt, moderne, digitale Signaturdienste wie DocuSign oder AdobeSign dürfen für den Abschluss von Aufhebungsverträgen oder für den Ausspruch von Kündigungen nicht verwendet werden.