2024BlogEin kurzer Ratgeber zum richtigen Verhalten für erfolgreiche Abfindungsverhandlungen

17. Mai 2024
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Während laufender Verhandlungen über ein Abfindungspaket gilt es, einige Regeln hinsichtlich des eigenen Verhaltens zu beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen oder nur angedroht hat oder ob er nur den Wunsch geäußert hat, zukünftig getrennte Wege zu gehen. Vor allem aber gelten diese Verhaltensweisen auch für den Fall, dass Sie selbst das Unternehmen verlassen möchten, sich den Abschied aber mit einer Abfindung versüßen wollen. 

Geben Sie niemals zu erkennen, dass für Sie eine Zukunft außerhalb des Unternehmens in Betracht kommt. 

Nach außen hin, also beispielsweise im Rahmen von Gesprächen mit Vorgesetzten und Kollegen, sollten Sie daher immer vorgeben geplant zu haben, bis zum Erreichen des Rentenalters im Unternehmen bleiben zu wollen. 

Geben Sie nie Preis, dass Sie schon Pläne für eine Zukunft außerhalb des Arbeitgebers schmieden.

Dies gilt sowohl für die Überlegungen, in einem anderen Unternehmen tätig zu werden, sich eine längere Auszeit gönnen zu wollen oder sich in einem ganz neuen Tätigkeitsfeld, zum Beispiel als Yoga-Lehrer auf Island oder Krabbenfischerin vor der Küste Kanadas, versuchen zu wollen. Äußern Sie sich daher nie offen über Zukunftspläne außerhalb des Unternehmens.

Aktivieren Sie nicht sofort Ihr berufliches Netzwerk

Aktivieren Sie Ihr berufliches Netzwerk nicht sofort, sondern erst zu einem strategisch günstigen Zeitpunkt. Zu frühzeitig nach Jobaussichten zu fragen, kann die begrenzte Anzahl von Versuchen aufbrauchen und Ihre Verhandlungsposition schwächen. Warten Sie, bis sich eine Lösung mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber abzeichnet und Sie dann in einer sichereren Position sind. Zudem können vorzeitige Anfragen im Netzwerk zu Informations-Leaks führen, die Ihrem Arbeitgeber in die Hände spielen und die Abfindungsverhandlungen negativ beeinflussen.

Überlegen Sie sich gut, selbst verhandeln zu wollen. Sprechen Sie vorher mit einem Arbeitsrechtler.

Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, selbst und ohne anwaltliche Vertretung das Exit-Paket zu verhandeln und wir Anwälte nur im Hintergrund beraten. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass bessere Ergebnisse erzielt werden, wenn die Verhandlungen uns Anwälten überlassen werden. Wir kennen nicht nur die typischen Tricks und Argumente der Gegenseite, um die Abfindungshöhe gering zu halten, sondern können in dieser besonderen Situation die Gespräche ohne Emotionen führen. Sobald Ihr Arbeitgeber einen Veränderungs- oder Trennungswunsch äußert oder wenn Sie entsprechende Überlegungen anstellen, sprechen Sie uns gern an, damit wir gemeinsam die jeweils beste Strategie entwickeln können.