Immer häufiger stehen Arbeitnehmer:innen vor der Situation, dass sich ihr Arbeitgeber ändern soll - ohne, dass sie einen neuen Job haben. Dies geschieht über Betriebsübergänge, zum Beispiel bei Unternehmenskäufen. Alternativ möchte der Arbeitgeber einen dreiseitigen Vertrag schließen. Es kann aber auch Anlass für Gespräche über eine Aufhebung und Zahlung einer Abfindung sein.