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In einem bahnbrechenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) heute seine Rechtsprechung zu Verfallsklauseln von Aktienoptionen geändert und damit die Rechte von Arbeitnehmern deutlich gestärkt (Az. 10 AZR 67/24, 19.3.2025). Die Richter stellten fest, dass Verfallsklauseln für Aktienoptionen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Deshalb dürfen Aktienoptionen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr einfach verfallen. Devesting ist damit...