PIPs sollen Mitarbeitern dabei helfen, ihre Leistung zu verbessern. Sie bieten klare Ziele und Maßnahmen, um (angeblich) festgestellte Defizite zu beheben. Offiziell zielen sie auf eine positive Entwicklung ab, doch die Realität in vielen Unternehmen sieht anders aus.
PIPs als Instrumente für Entlassungen
Es ist kein Geheimnis, dass PIPs häufig den Boden für spätere Entlassungen bereiten. Sie dienen als dokumentarische Grundlage, um angebliche Leistungsmängel festzuhalten und so die rechtlichen Anforderungen für eine Kündigung zu erfüllen.
Führungskräfte sollten daher bei einem PIP äußerst wachsam sein. Eine plötzliche schlechte Leistungsbewertung kann ein Signal für bevorstehende personelle Veränderungen sein und sollte niemals unkommentiert bleiben.
Leider nutzen manche Arbeitgeber PIPs, um Druck auf Mitarbeiter auszuüben und sie zu einem „billigen“ Exit zu bewegen. Dies geschieht oft durch das Setzen unrealistischer Ziele oder unzureichende Unterstützung während des PIP-Prozesses.
Ein erfolgloser PIP bildet nicht automatisch eine rechtliche Grundlage für eine Kündigung, da die Anforderungen für Kündigungen wesentlich höher sind. Ebenso sollten Sie wissen, ArbeitnehmerInnen nicht arbeitsrechtlich verpflichtet sind oder gar gezwungen werden können, an einem PIP teilzunehmen.
Praxistipps
1. Verstehen und Hinterfragen: Hinterfragen Sie, welche konkreten Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen werden. Ist der Plan fair und umsetzbar? Welche Unterstützung bietet das Unternehmen an?
2. Kommunikation mit Vorgesetzten und HR: Ein offener Dialog ist essentiell. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und der HR-Abteilung, um Unklarheiten zu klären. Dokumentieren Sie diese Gespräche.
3. Dokumentation und Nachweise: Dokumentieren Sie Ihre Leistungen und Erfolge. Sammeln Sie Beweise für Ihre Arbeitsergebnisse und die Umsetzung der im PIP vorgeschlagenen Maßnahmen.
4. Rechtlicher Beistand: Gehen Sie niemals in ein PIP ohne arbeitsrechtliche Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber den PIP nicht gegen Sie verwendet, um am Ende der Maßnahme eine Kündigung auszusprechen oder Sie auf andere Weise aus dem Unternehmen zu drängen.