2024BlogWichtig für Abfindungen: Änderungen bei der Fünftelregelung ab 2025

10. Oktober 2024
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Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 22. März 2024 soll das deutsche Steuersystem vereinfacht und Unternehmen entlastet werden. Eine Änderung betrifft die Streichung der sogenannten Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025. Diese Regelung erleichterte bisher die steuerliche Behandlung von Abfindungen, indem sie die Steuerprogression milderte.

Die Fünftelregelung bisher

Abfindungen sind grundsätzlich voll zu versteuern. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ermöglicht es jedoch, die Steuerlast zu reduzieren, indem die Abfindung so behandelt wird, als würde sie über fünf Jahre verteilt. Dies mindert die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer durch die Abmilderung der Steuerprogression. Ohne die Fünftelregelung in § 34 EStG würde für die Abfindung als Teil der „außerordentlichen Einkünfte“ zusammen mit den laufenden Einkünften aufgrund der Steuerprogression ein höherer Steuersatz gelten. Durch die rechnerische Verteilung der Abfindung auf fünf Jahre wird erreicht, dass sich nur ein Fünftel der Abfindung progressiv auf die anzusetzende Lohnsteuer auswirkt.

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Ab 2025 entfällt die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber. Diese müssen die Berechnung und Anwendung dieser Regelung nicht mehr vornehmen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Die Entlastung betrifft nicht nur den Bürokratieabbau, sondern auch das Haftungsrisiko, da Arbeitgeber für die korrekte Anwendung der Lohnsteuerregelungen bislang zusammen mit dem Arbeitnehmer gesamtschuldnerisch hafteten.

Folgen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können die Begünstigung der Fünftelregelung weiterhin nutzen und von der geringeren Besteuerung profitieren – allerdings nur im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung. Sie müssen also selbst aktiv werden und die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragen.

Fazit

Für Arbeitgeber ist die Streichung der Fünftelregelung eine Erleichterung. Sie reduziert nicht nur den Berechnungsaufwand, sondern auch mögliche Haftungsrisiken. Arbeitnehmer müssen hingegen aktiv werden. Einigen sie sich mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag oder nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf einen Abwicklungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich, müssen sie die Fünftelsregelung selbst im Rahmen ihrer Steuererklärung beantragen. Erfolgt dies nicht, steigt die Einkommenssteuer im Jahr der Auszahlung der Abfindung durch die Steuerprogression erheblich.