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Mit Urteil vom 19. Februar 2025 (Az.: 10 AZR 57/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wegweisende Entscheidung zur rechtzeitigen Vorgabe von Zielen für variable Vergütungen gefällt. Gibt ein Arbeitgeber die für den Bonus relevanten Ziele nicht rechtzeitig vor, kann der betroffene Mitarbeiter Schadensersatz verlangen – selbst dann, wenn die Ziele im Nachhinein noch hätten festgelegt...